Krank/Beurlaubung
Krank/Beurlaubung
Krankmeldung und Beurlaubung
Nachfolgend finden Sie verschiedene Formulare, die bei Abwesenheit (z. B. Krankheit) bzw. Beurlaubung nötig sind:
- Beurlaubungsantrag Kindergarten, Grundschule und Sekundarstufe I (PDF-Dokument, 25 KB)
- Beurlaubungsantrag Sekunderstufe II (PDF-Dokument, 73 KB)
- Abwesenheit (PDF-Dokument, als Faxvorlage geeignet, 104 KB)
- Abwesenheit (Word-Dokument; bitte am Computer ausfüllen und als E-Mail-Anhang an mitteilung[at]dsty.ac.jp zurücksenden, 64 KB)
- ärztliche Bescheinigung (Abwesenheit/Wiederaufnahme zum Unterricht)
- Informationen über das Verfahren bei Unterrichtsversäumnissen in der Oberstufe (104 KB).
Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit Kinderkrankheiten auch Punkt 5.5 der Schulordnung:
Kinder, die an ansteckenden Krankheiten, wie z. B. Cholera, Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Meningitis, Mumps, Pocken, Kinderlähmung, Röteln, Windpocken, Scharlach, ansteckungsfähiger Tuberkulose der Atmungsorgane, Virushepatitis, Gelbsucht, Augen-, Haut-, Darmkrankheiten oder Verlausung erkrankt oder dessen verdächtigt sind, dürfen die Schule und ihre Einrichtungen wie Mensa, Schulbusse usw. nicht betreten, benutzen und an Veranstaltungen der Einrichtung nicht teilnehmen, bis nach dem Urteil des behandelten Arztes/des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist.
Diese Regelung gilt auch für die Familie des betroffenen Kindes (insbesondere Geschwisterkinder), das Personal und sonstige Personen.
Zur Wiederaufnahme des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung des Arztes (Abwesenheit/Wiederaufnahme zum Unterricht) vorzulegen. Besucht das Kind wieder die Einrichtung ohne dass eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt wurde, haften die Personensorgeberechtigten für die Folgen. Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall, Fieber usw. dürfen die Kinder die Schule nicht besuchen.
Beachten Sie bitte auch unsere Medizin-Linkseite.
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