Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist das Mindestalter für den Eintritt in den Kindergarten?
Die Aufnahme ist in der Regel im auf den 3. Geburtstag folgenden Monat möglich, weiterhin muss die Sauberkeitserziehung abgeschlossen sein.
Muss mein Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme fließend Deutsch sprechen können?
Für die Aufnahme in den Kindergarten müssen die Kinder nicht fließend Deutsch sprechen können. Bewerber für die Grundschule müssen grundlegende Kenntnisse in der deutschen Sprache mitbringen, so dass sie dem Unterrichtsgeschehen ohne Probleme folgen können. Die konkreten Aufnahmebedingungen finden Sie hier: Anmeldung > Informationen zur Anmeldung
Bewerber für die weiterführende Schule müssen Deutsch in Wort und Schrift fließend beherrschen.
Mein Kind erfüllt die Voraussetzung, zwei Jahre vor der Einschulung einen deutsch-sprachigen Kindergarten besucht zu haben, nicht. Kann mein Kind trotzdem eingeschult werden?
Bei ausreichenden Sprachkenntnissen ist eine Einschulung in die DSTY-Grundschule möglich. Die Sprachkenntnisse werden hier vor Ort durch einen altersgemäßen Sprachtest erhoben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit dem Anmeldebüro auf.
Muss im Elternhaus Deutsch gesprochen werden?
Es ist nicht dringend Voraussetzung, dass im Elternhaus Deutsch gesprochen wird. Kinder, die außerhalb der Schule Gelegenheit haben, sich auf Deutsch zu unterhalten, erreichen die Fertigkeit fließend zu sprechen jedoch schneller und leichter.
Bitte beachten Sie außerdem, dass die Schulsprache Deutsch ist und alle Informationen wie Elternbriefe etc. auf Deutsch versandt und Gespräche zwischen Eltern und Lehrkraft auf Deutsch geführt werden.
Wie ist die Fremdsprachenfolge an der DSTY?
Als 1. Fremdsprache wird Englisch unterrichtet, beginnend in Klasse 2. Weiterhin haben die Kinder die Möglichkeit, Japanisch in Niveaustufen ab Klasse 1 zu wählen.
Als 2. Fremdsprache setzt Französisch, oder mit den nötigen Vorkenntnissen Japanisch, ab Klasse 6 ein.
Als späteinsetzende Fremdsprache ab Klasse 10 kann Latein gewählt werden.
Welche Abschlüsse werden an der DSTY vergeben?
Als anerkannte deutsche Auslandsschule vergeben wir alle Abschlüsse des allgemeinbildenden Schulwesens bis zum Abitur (Hauptschul- und Realschulabschluss, Deutsches Internationales Abitur).
Gibt es Haupt- und Realschulklassen?
Haupt- und Realschüler/innen werden im Klassenverband mit den Gymnasiasten/innen zusammen unterrichtet, wobei die Gestaltung des Unterrichts, die Arbeitsmaterialien und die Leistungsfeststellung jeweils angepasst werden.
Statt der 2. Fremdsprache Französisch/Japanisch kann ab Klasse 6 das Fach Wirtschaft gewählt werden.
Ist die DSTY eine Ganztagsschule?
Die DSTY bietet in allen Bereichen Kindergarten, Grundschule und weiterführende Schule bis einschließlich Klasse 12 eine Ganztagsbetreuung bis zur letzten 10. Unterrichtsstunde an, die um 16:25 Uhr endet.