Aktuelle Mitteilung Nr. 55

Termine während der Schulschließung

Alle Termine bis zum 27. März können nicht stattfinden. Wir möchten hier aber noch auf einige Anfragen zu Terminen Stellung nehmen:

 

Elternabend Medienerziehung und Ausbildung Medienscouts

Sobald sich die globale Situation beruhigt hat, werden wir versuchen einen neuen Termin zu vereinbaren. Allerdings gehen wir davon aus, dass es schwierig sein wird, noch innerhalb dieses Schuljahres einen Termin zu finden, der sowohl für die Schule als auch für den Medienberater passt.

 

Pädagogischer Tag

Der pädagogische Tag am 20. März ist im Schulkalender als Studientag gelistet. Arbeitsaufträge werden deshalb wie gewohnt über die jeweiligen e-Learning-Plattformen ausgeteilt.

 

Flohmarkt

Aufgrund der unsicheren Situation haben Elternbeirat und Schulleitung entschieden, den Sommerflohmarkt zu verschieben. Das provisorische neue Datum - unter Vorbehalt der weiteren Entwicklungen - ist Samstag, der 23. Mai. Weitere Informationen zum Flohmarkt werden zu gegebenem Zeitpunkt folgen.

 

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Umfragen zum E-Learning

 

Um erste Rückschlüsse zur Verwendung von den jeweiligen E-Learning-Plattformen ziehen und eventuelle Anpassungen vornehmen zu können, werden wir Online-Umfragen an Sie als Eltern sowie an die Schüler*innen der Sekundarstufe versenden. Wir beginnen mit der Sekundarstufe, in den nächsten Tagen werden Umfragen für die Grundschule und den Kindergarten noch folgen. Wir bitten Sie, diese entsprechend auszufüllen und möchten uns bereits im Voraus für Ihre Unterstützung bedanken!

 

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Krankmeldung von Schüler*innen

 

Da der Schulunterricht über e-learning-Plattformen verpflichtend ist, müssen Schüler*innen, die aufgrund einer Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen können nach wie vor krankgemeldet werden.

Achtung: Bitte wenden Sie sich bei einer Krankmeldung während der Schulschließung direkt an den Klassenlehrer! Bitte vermerken Sie auch, bis wann die Krankmeldung gilt oder informieren Sie direkt die Klassenlehrer*innen täglich, wenn Ihr Kind noch nicht am Online-Unterricht teilnehmen kann. Ohne Krankmeldung gilt das Kind als unentschuldigt.

Da das Angebot im Kindergarten nicht verbindlich ist, müssen Krankmeldungen von Kindergartenkindern nicht gemeldet werden.