Beurlaubung

Hinweise zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern an der DSTY

 

Der Antrag auf Beurlaubung ist mit dem passenden Formular spätestens eine Woche vor Beginn der gewünschten Beurlaubung, auf jeden Fall aber vor verbindlichen Flug- oder Reisebuchungen, vollständig ausgefüllt bei der Klassenleitung einzureichen.

Laut Schulordnung der DSTY besteht für jeden Schüler die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht (vgl. Schulordnung der DSTY, Punkt 5 Schulbesuch).

Bis zu einem Tag beurlaubt die Klassenleitung, darüber hinaus sowie bei Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien/Feiertagen entscheidet die Schulleitung.

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch kann nur aus wichtigen Gründen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern bzw. günstigere Reisetarife zu nutzen. Dies gilt auch bei bestimmten Feiertagskonstellationen.

Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind zum Beispiel:

1. Persönliche Anlässe
(z.B. Erstkommunion und Konfirmation, Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie, Behördengang, etc.). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles.

2. Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben, z.B.:
- Religiöse Veranstaltungen
- Fortbildungsveranstaltungen
- Kulturelle Veranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben; Mitwirkung an musikalischen Aufführungen/Theateraufführungen, etc.)
- Sportveranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten, etc.)
- Internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Kinder und Jugendlicher dienen

Das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Beurlaubung ist durch geeignete Bescheinigungen (z.B. des Sportvereins, Veranstalters, Einladungen, etc.) nachzuweisen.

 

Beurlaubungsantrag

Der Antrag auf eine Beurlaubung muss schriftlich beim Klassenlehrer eingereicht werden.

Beurlaubungsantrag Grundschule und Sekundarstufe I

Beurlaubungsantrag Sekundarstufe II

 

Für Versäumnisse in der Sekundarstufe II sind außerdem folgende Richtlinien zu beachten:

Informationblatt Unterrichtsversäumnisse ab Klasse 10