In Japan ist eine Krisenvorsorge unerlässlich! Die DSTY hat einen Katastrophenplan, der das Verfahren bei Katastrophen und Gefahrensituationen regelt.
Registristrierung in Krisenvorsorgeliste ELEFAND der Botschaft
Alle Deutschen, die - auch nur vorübergehend - im Amtsbezirk der Botschaft Tokyo leben, können in eine Krisenvorsorgeliste gemaess § 6 Abs. 3 des deutschen Konsulargesetzes aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen Verbindung aufnehmen kann.