Schulgebühren

Schulgebühren für das Schuljahr 2023/24

Aufnahmegebühr

Einmalig pro Kind bei Aufnahme in Schule oder Kindergarten 650.000 Yen

Kindergartengebühr

Besuch des Kindergartens jeden Tag von 08:00 - 15:00 Uhr   1.770.000 Yen
    bis 16:30 Uhr
eine zusätzliche Nachmittagsverlängerung   1.800.000 Yen
zwei zusätzliche Nachmittagsverlängerungen   1.830.000 Yen
drei zusätzliche Nachmittagsverlängerungen   1.840.000 Yen
vier zusätzliche Nachmittagsverlängerungen   1.850.000 Yen
fünf zusätzliche Nachmittagsverlängerungen   1.860.000 Yen

Schulgebühren

Grundschule (Klasse 1 – 4) 1.610.000 Yen
Klasse 5 – 12 1.750.000 Yen


 

Schulbusgebühren

Schulbus 380.000 Yen

Jahresmitgliedschaft

Stiftung Deutsche Schule Tokyo Yokohama
Privat und Firmenmitglieder
15.000 Yen

 

Gebührenordnung

  • Mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 wird bei jedem Kind nach dem vollendeten 6. Beitragsjahr ein Rabatt von 10% auf nicht ermäßigte Schulgebühren gewährt ("Treuerabatt"). Es wird darauf hingewiesen, dass der Treuerabatt jedes Jahr in Abhängigkeit der finanziellen Situation der Schule in Umfang und Gewährung neu beschlossen wird. Für das Schuljahr 2023/24 wird der Treuerabatt unverändert fortgeführt.
  • Sämtliche Gebühren sind bei Rechnungserhalt fällig und als Gesamtbetrag zu entrichten. Bei Verzug behält sich die DSTY vor Zinsen von 3 % pro Schuljahr über dem Diskontsatz der Bank von Japan zu erheben.
  • Ratenzahlung ist möglich, wenn hierzu vor der Rechnungsstellung per Mail ein informeller Antrag bei der Buchhaltung ([email protected]) eingegangen ist. Die derzeitigen Konditionen sind wie folgt:
    a) Zahlung in 4 Raten fällig am 30.10., 30.12., 28.2. und 30.4. des laufenden Schuljahres
    b) Berechnung einer Bearbeitungsgebühr von aufgerundet 1% auf den ursprünglich zu zahlenden Gesamtbetrag
  • Bei unterjährigem Austritt während des 1. Halbjahres eines Schuljahres werden die entsprechenden Schul- oder Kindergarten-Gebühren auf 50% des Jahrespreises reduziert, wenn die Familie die Verwaltungsleitung bis spätestens zum 31. Juli 2023 per informeller E-Mail an ([email protected]) über den unterjährigen Austritt im 1. Schulhalbjahr informiert hat. Erfolgt die Information an die Verwaltungsleitung erst nach dem 31.07. kann keine Minderung der Jahresgebühren vorgenommen werden. Bei unterjährigem Austritt ab dem 2. Halbjahr (üblicherweise ab dem 01.02. bis 31.07.) wird keine Minderung der Jahresgebühren vorgenommen. Aufnahmegebühren können auch bei fristgerecht angemeldetem unterjährigen Austritt im 1. Schulhalbjahr nicht gemindert werden.
  • Bei unterjährigem Eintritt ab dem 1. Schultag des 2. Halbjahres eines Schuljahres (üblicherweise ab dem 01.02. eines Schuljahres) wird 50% des Jahrespreises der Schul- oder Kindergarten-Gebühren in Rechnung gestellt.
  • Eine Gebührenerstattung, auch bei längerer Abwesenheit, kann nicht erfolgen.
  • Für die Schulbusgebühren gilt die Busordnung.
  • Falls ein Elternteil nach dem Austritt des Kindes/der Kinder aus der DSTY kontinuierlich Mitglied der gemeinnützigen Stiftung Deutsche Schule Tokyo Yokohama bleibt, werden bei einem erneuten Eintritt der Kinder an die DSTY die Aufnahmegebühren vollständig erlassen


Sozialermäßigungen
 

Die Gemeinnützige Stiftung Deutsche Schule Tokyo Yokohama hat sich als Ziel gesetzt, deutschsprachigen Schülern unabhängig vom Einkommen oder der Vermögenslage der Eltern, den Besuch der DSTY zu ermöglichen.

Folgende Kriterien dienen als Richtlinie für die Gewährung von Sozialermäßigungen:

  • Einkommen der Eltern/Erziehungsberechtigten:
    • Das jährliche Bruttofamilieneinkommen sollte unter 7 Mio Yen pro Jahr liegen, falls nur ein Schulkind die DSTY besucht
    • Das jährliche Bruttofamilieneinkommen sollte unter 8,5 Mio Yen liegen, falls zwei Schulkinder die DSTY besuchen.
  • Vermögenslage der Eltern/Erziehungsberechtigten
    • Das weltweite Gesamtvermögen (Immobilienbesitz, Aktienbesitz, Firmenanteile, etc.) muss offen gelegt werden.

 

Jeder Antrag wird individuell geprüft. Der Vorstand der Gemeinnützigen Stiftung Deutsche Schule Tokyo Yokohama behält sich das Recht vor, in Einzelfällen abweichend von den genannten Kriterien zu entscheiden.

Anträge auf Sozialermäßigung müssen grundsätzlich vor Eintritt bzw. vor Beginn des Schuljahres, für das Ermäßigung beantragt wird, gestellt werden. Anträge müssen persönlich abgegeben werden. Für Rückfragen steht die Verwaltungsleitung ([email protected]) jederzeit zur Verfügung.

Antragsformular für das Schuljahr 2023/24

Der Antrag muss bis spätestens zum 10. Juli bei der Verwaltungsleitung abgegeben werden.
 

Corporate Contribution Plan (CCP)
 

Für Unternehmen besteht die steuerlich günstige Möglichkeit am Spendenplan der DSTY teilzunehmen. Die Teilnahme ist erwünscht. Nähere Informationen sind von der Verwaltungsleitung ([email protected])  der Schule erhältlich.

 

Bankverbindungen
 

Für Schulgebühren und Stiftungs-Mitgliedergebühren

Bank Name: Mitsui Sumitomo Bank
Branch (code): Shin Yokohama (322)
Account Type: Ordinary (Futsu)
Account Number: 0117091
Account Name: "Deutsche Schule Tokyo Yokohama" or ザイ) トウキヨウヨコハマドイツガクエン
 

Extra Curriculum Gebühren (AGs, BVB Fußball-Akademie, Klassenfahrten etc.)

Bank Name: Mitsui Sumitomo Bank
Branch (code): Shin Yokohama (322)
Account Type: Current (Toza) Account
Number: 0257549
Account Name: "Deutsche Schule Tokyo Yokohama" or  ザイ) トウキヨウヨコハマドイツガクエン

Bitte beachten Sie, dass der Sender für die Überweisungsgebühren aufzukommen hat.